Handyvertrag: Das Kündigungsschreiben

Vertrag kündigen

Möchten Kunden einen Handyvertrag kündigen, sollten sie drei Punkte beachten. Die Kündigung muss alle notwendigen Angaben beinhalten. Zudem muss die Form stimmen und Verbraucher dürfen die Frist nicht verpassen.

Was in ein Kündigungsschreiben gehört

Damit der Provider eine Kündigung durchführen kann, benötigt er lediglich die Handynummer. Zusätzlich müssen Sie das gewünschte Kündigungsdatum nennen. Wenn Sie dieses nicht wissen oder sichergehen wollen, dass die Kündigung schnellstmöglich erfolgt, ist es sinnvoll, die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu verwenden. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Manchmal kommt es vor, dass Kündigungsschreiben auf dem Postweg verloren gehen oder die Anbieter den Nicht-Empfang zumindest behaupten. Mit einer Bestätigung sind Kunden auf der sicheren Seite beziehungsweise können nachhaken, wenn bei ihnen keine eingeht. Fügen Sie den Zusatz "per Post" hinzu, denn viele Provider sind dazu übergegangen, die Bestätigung lediglich per SMS zu versenden. Wenn Sie dann einen Nachweis - beispielsweise bei einer Rufnummernportierung zum neuen Anbieter teilweise gefordert - über die Kündigung benötigen, können Sie mit nur mit einer SMS nichts anfangen. Die Kündigung sollte auch immer die handschriftliche Unterschrift des Vertragsinhabers tragen.

Wichtig: Die richtige Form und die Fristeinhaltung

Theoretisch können Kunden einen Vertrag auch telefonisch beenden, doch davon raten Verbraucherschützer aufgrund des mangelnden Nachweises ab. Eine Kündigung sollte stattdessen postalisch erfolgen, bestenfalls in Form eines Einschreibens mit Rückschein. Dann können die Absender beweisen, dass der Brief beim Provider eingegangen ist. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kündigungsfrist, bei Ein- oder Zwei-Jahres-Verträgen müssen Kunden meist drei Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit ihren Kündigungswillen erklären. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch. Aufgrund möglicher Komplikationen sollten Verbraucher stets frühzeitig an das Kündigungsschreiben denken und dies beispielsweise in einem Kalender festhalten. Der Handyvertrag kann vor Fristende zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, wer also ganz sicher gehen will, verschickt die Kündigung direkt nach Vertragsabschluss.

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