Vertrag oder Prepaid

Handyverträge mit einem Monat Kündigungsfrist

Bei vielen Handyverträgen gilt die Kündigungsfrist von einem Monat erst, wenn die anfängliche Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Sie können also nicht automatisch kurz nach Vertragsabschluss kündigen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie einen Vertrag, der sonst weiterlaufen würde, in der Regel mit einer Frist von einem Monat kündigen. Prüfen Sie den frühestmöglichen Kündigungstermin, den Preis und mögliche Raten für ein mitgekauftes Smartphone.

Wann die Monatsfrist gilt

Bei privaten Mobilfunkverträgen darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen außerdem eine Vertragsoption mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Diese Vorgaben geben Ihnen jedoch keinen Anspruch auf einen Tarif, den Sie schon vom ersten Monat an monatlich kündigen können.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Ein Vertrag kann zunächst 24 Monate laufen und danach mit einem Monat Frist kündbar sein. Bei einem Tarif, den Sie von Anfang an monatlich kündigen können, gibt es dagegen keine längere Mindestlaufzeit. Lesen Sie in der Vertragszusammenfassung nach, welche Laufzeit für Ihr Angebot gilt.

Die gesetzliche Monatsfrist nach Ende der Mindestlaufzeit gilt auch für ältere Verträge, sobald deren anfängliche Laufzeit abgelaufen ist. Wer damals eine Kündigung zum Laufzeitende verpasst hat, muss deshalb nicht automatisch ein weiteres Jahr warten. Bis zum tatsächlichen Vertragsende fallen aber weiterhin die vereinbarten Kosten an.

Wann kurze Kündigungsfristen den Wechsel erleichtern

Nach dem Ende der Mindestlaufzeit können Sie schneller auf einen anderen Tarif wechseln, wenn sich Ihr Bedarf oder ein passendes Angebot ändert. Sie müssen nicht erst eine weitere lange Verlängerung abwarten. So ist es weniger problematisch, wenn Sie den Kündigungstermin zum Ende der ersten Vertragsphase übersehen.

Bei vielen online abgeschlossenen Verträgen mit laufenden Leistungen muss der Anbieter eine leicht erreichbare Schaltfläche zum Kündigen bereitstellen. Nach dem Absenden muss er elektronisch bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist und wann der Vertrag enden soll. Speichern Sie diese Bestätigung, damit Sie später belegen können, wann Sie gekündigt haben und welchen Termin der Anbieter nennt.

Kosten und Irrtümer bei Handyverträgen mit Monatsfrist

Eine kurze Kündigungsfrist macht einen Tarif nicht automatisch günstiger. Monatlich kündbare Angebote können einen höheren monatlichen Grundpreis haben als Tarife mit längerer Bindung. Vergleichen Sie deshalb die Gesamtkosten mit dem Wert der Flexibilität: Wenn Sie lange beim selben Anbieter bleiben, lohnt sich ein Aufpreis möglicherweise nicht.

Achten Sie außerdem auf den Abrechnungsrhythmus. Vier Wochen sind kürzer als ein Kalendermonat. Bei einem Paket, das alle vier Wochen abgerechnet wird, können deshalb rechnerisch 13 Zahlungen pro Jahr anfallen. Das betrifft den Zahlungsrhythmus und ist nicht dasselbe wie eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.

Wenn Sie mit dem Angebot auch ein Smartphone kaufen, prüfen Sie, ob dafür neben dem Mobilfunkvertrag ein eigener Ratenvertrag besteht. Die Kündigung des Tarifs beendet nicht automatisch jede Zahlung für das Gerät. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsunterlagen und noch offenen Raten.

Eine Kündigungsvormerkung, also die Ankündigung, dass Sie kündigen möchten, ist noch nicht unbedingt eine wirksame Kündigung. Wenn ein Anbieter Sie zunächst auffordert, die Vormerkung telefonisch zu bestätigen, warten Sie nicht einfach ab. Geben Sie die Kündigungserklärung tatsächlich ab und bewahren Sie den Nachweis auf.

So behalten Sie Kündigungstermine im Blick

Tragen Sie den Vertragsbeginn, das Ende der Mindestlaufzeit und den letzten Tag, an dem Ihre Kündigung beim Anbieter eingehen muss, an einer Stelle ein, zum Beispiel in Ihrem Kalender. Diese Angaben finden Sie in der Vertragszusammenfassung, den Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Kundenkonto. Bei den betroffenen Verträgen müssen Telekommunikationsrechnungen Angaben zum Ende der Mindestlaufzeit, zur Kündigungsfrist und zum letzten Tag für den Eingang der Kündigung enthalten.

Setzen Sie zwei Erinnerungen: eine mit genügend Vorlauf, um den Vertrag zu prüfen, und eine weitere kurz vor dem maßgeblichen Termin. Kündigen Sie nicht erst am letzten Tag. Ihre Kündigung muss fristgerecht beim Anbieter eingehen. Gehen Sie deshalb nicht einfach davon aus, dass sie zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam wird. Der konkrete Termin steht in den Vertragsangaben oder in der Bestätigung des Anbieters.

Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, planen Sie die Kündigung und den Anbieterwechsel gemeinsam. Prüfen Sie beim neuen Anbieter, wie die Rufnummernmitnahme abläuft, und achten Sie darauf, dass der Übergang zum gewünschten Termin passt.