Vertrag oder Prepaid

Rufnummer mitnehmen beim Anbieterwechsel

Wenn Sie zu einem anderen Telefonanbieter wechseln, können Sie Ihre Rufnummer kostenlos mitnehmen. Beantragen Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Stimmen Sie den Wechseltermin mit der Kündigung des alten Vertrags ab und prüfen Sie Ihre Kundendaten.

Bei einem Tarifwechsel beim selben Anbieter müssen Sie die Rufnummernmitnahme normalerweise nicht extra beauftragen. Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre Rufnummer dem neuen Tarif zugeordnet bleibt.

Tarifwechsel oder Anbieterwechsel?

Prüfen Sie zuerst, ob Sie beim bisherigen Anbieter bleiben oder zu einem anderen wechseln. Wenn Sie beim selben Unternehmen den Tarif wechseln, fragen Sie nach, ob Sie Ihre Rufnummer im neuen Vertrag behalten. Wenn Sie zu einer anderen Marke desselben Unternehmens wechseln, kann das je nach Vertrag trotzdem als Anbieterwechsel gelten. Lassen Sie sich den Ablauf deshalb bestätigen.

Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, beantragen Sie die Rufnummernmitnahme dort. Der neue Anbieter stimmt den Wechsel mit Ihrem bisherigen Anbieter ab. Für Festnetznummern gelten Einschränkungen: Eine Nummer, die an einen Ort gebunden ist, lässt sich nur am zugehörigen Standort mitnehmen. Außerdem muss die Nummer zum selben Dienst gehören, zum Beispiel Festnetz zu Festnetz.

Kündigung und Portierung abstimmen

Sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Kundenkonto nach, wann die Mindestlaufzeit endet und welche Kündigungsfrist gilt. Nach einer automatischen Verlängerung können Sie einen Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einer noch laufenden Mindestvertragszeit gilt diese Kündigungsfrist nicht automatisch.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel möglichst früh zu planen, idealerweise etwa drei Monate vor Vertragsende. Das ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Mindestfrist. Oft kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag für Sie. Klären Sie genau, wer die Kündigung abschickt. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung mit dem darin bestätigten Vertragsende auf.

Bei Mobilfunk lässt sich die Rufnummer auch vor Vertragsende portieren. Dadurch endet der alte Vertrag jedoch nicht. Sie zahlen die Grundgebühren grundsätzlich bis zum vereinbarten Vertragsende weiter. Fragen Sie den bisherigen Anbieter, ob er für den weiterlaufenden Vertrag eine neue Nummer einrichtet, und prüfen Sie, ob sich ein vorzeitiger Wechsel für Sie lohnt.

Vertragsdaten und Portierungstermin prüfen

Die Anbieter können Ihren Auftrag zuordnen, wenn die Angaben beim neuen Anbieter mit den Vertragsdaten beim alten Anbieter übereinstimmen. Vergleichen Sie vor dem Absenden Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Tragen Sie auch die Rufnummern sorgfältig ein, besonders wenn Sie mehrere Nummern mitnehmen möchten.

Prüfen Sie in der Auftragsbestätigung den vereinbarten Portierungstermin. Die Rufnummernmitnahme kostet Sie nichts. Bei Mobilfunk können Sie sie vor Vertragsende beantragen. Nach Vertragsende haben Sie mindestens einen Monat Zeit, den Antrag zu stellen. Manche Anbieter geben Ihnen mehr Zeit. Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten möglichen Tag. Bei Prepaid-Verträgen unterscheiden sich die nötigen Schritte je nach Anbieter. Fragen Sie dort nach dem konkreten Ablauf.

Verzögerte Rufnummernmitnahme

Die Rufnummer soll am vereinbarten Tag und spätestens am folgenden Arbeitstag aktiviert werden. Heben Sie die Auftragsbestätigung und die Kündigungsbestätigung auf. Notieren Sie auch den bestätigten Wechseltermin. Falls die Nummer am Termin nicht funktioniert, melden Sie die Störung umgehend dem Anbieter und notieren Sie, wann sie begonnen hat und wie lange sie dauert.

Bei einer verspäteten Rufnummernmitnahme sieht das Gesetz eine Entschädigung von 10 Euro je Verzögerungstag vor, wenn der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat. Wenn der Telefondienst beim Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag ausfällt, gelten für jeden weiteren Arbeitstag andere Entschädigungsregeln. Informieren Sie zuerst den Anbieter. Lässt sich das Problem nicht lösen, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie setzt Geldansprüche grundsätzlich nicht selbst durch.