Endet die Mindestlaufzeit Ihres Handyvertrags nach zwei Jahren, prüfen Sie, ob der Tarif noch zu Ihnen passt und ob Sie ein neues Smartphone brauchen. Ein funktionierendes Gerät weiterzunutzen und nur den Tarif zu wechseln, kann günstiger sein als ein neues Smartphone im Verlängerungspaket.
Prüfen Sie zuerst Vertragsende und Kündigungsfrist. Vergleichen Sie dann die Gesamtkosten einer Verlängerung mit denen eines neuen Tarifs und eines separat gekauften Smartphones. Richten Sie Ihre Entscheidung nach Ihrem Bedarf und den Gesamtkosten; der beworbene Monatspreis bildet nur einen Teil davon ab.
Prüfen Sie Vertrag und Gerät
Notieren Sie das Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, also der kürzesten Vertragsdauer, und den letzten Tag, an dem Ihre Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Diese Angaben finden Sie im Vertrag und häufig auch auf der Rechnung oder in der jährlichen Information zu Ihrem Tarif. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, einen Anbieterwechsel möglichst drei Monate vor Vertragsende zu planen. Drei Monate sind aber keine gesetzliche Kündigungsfrist.
Sehen Sie sich außerdem Ihre Rechnungen an. Prüfen Sie, wie viel Datenvolumen Sie tatsächlich verbrauchen, welche Zusatzoptionen Sie bezahlen und ob der Empfang an den Orten reicht, an denen Sie Ihr Handy regelmäßig nutzen. Kontrollieren Sie auch die Unterlagen zum Smartphone: Der Ablauf der Mindestlaufzeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Gerätefinanzierung endet oder der Tarifpreis sinkt.
Bei Mobilfunkverträgen für Verbraucher darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Wenn sich Ihr Vertrag nach der Mindestlaufzeit automatisch verlängert hat, ohne dass Sie einer neuen Laufzeit zugestimmt haben, können Sie ihn grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Anders ist es, wenn Sie einer neuen Verlängerung aktiv zugestimmt haben: Dann gelten die neu vereinbarten Bedingungen.
Vergleichen Sie drei Möglichkeiten
Vergleichen Sie die Verlängerung mit mindestens zwei Alternativen: einem neuen Tarif mit Ihrem bisherigen Smartphone und einem neuen Tarif samt separat gekauftem Gerät. Wenn Ihr Anbieter einen Tarif ohne Smartphone anbietet, nehmen Sie auch diesen in den Vergleich auf. Achten Sie darauf, dass Datenvolumen, Netz, Nutzung des Handys im Ausland (Roaming), Telefonie, Laufzeit und Kündigungsbedingungen bei allen Angeboten möglichst ähnlich sind.
Entscheidend sind die Kosten über denselben Zeitraum. Rechnen Sie einmalige Gebühren, monatliche Tarifpreise, Gerätekosten und zusätzliche Ausgaben zusammen. Ziehen Sie nur Rabatte oder Erstattungen ab, die Ihnen sicher zugesagt wurden. Berechnen Sie bei einem Paket aus Tarif und Smartphone auch den Aufpreis gegenüber einem passenden Tarif ohne Gerät. Stellen Sie diesen Aufpreis dem Preis des separat gekauften Smartphones gegenüber.
Funktioniert Ihr bisheriges Handy zuverlässig, vergleichen Sie den Verlängerungstarif ohne Gerät mit einem passenden Angebot eines anderen Anbieters. Soll ein neues Smartphone her, rechnen Sie den separaten Kaufpreis samt Tarif gegen das Verlängerungspaket. Für einen fairen Vergleich zählen neben dem Monatspreis auch Einmalzahlungen und Gerätekosten. Prüfen Sie außerdem, wie sich der Tarifpreis später entwickelt.
Eine Verlängerung ist sinnvoll, wenn Preis und Leistungen stimmen und Sie das neue Gerät tatsächlich brauchen. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn ein anderer Tarif bei ausreichendem Empfang besser zu Ihrem Verbrauch passt. Wenn das Smartphone noch genügt, bleibt auch die Kombination aus neuem Tarif und altem Gerät eine einfache Möglichkeit, Gerätekosten zu vermeiden.
Kündigung und Wechsel planen
Wenn Sie den Anbieter wechseln, beauftragen Sie den neuen Anbieter, Ihre Rufnummer zu übertragen, und geben Sie Ihre Daten bei beiden Anbietern gleich an. Die Übertragung Ihrer Rufnummer ist kostenlos. Sie können Ihre Nummer auch vor Vertragsende übertragen lassen; dadurch endet der alte Vertrag jedoch nicht früher. Bis zum vereinbarten Vertragsende zahlen Sie ihn weiter. Sie können Ihre Rufnummer grundsätzlich noch bis zu einem Monat nach Vertragsende übertragen lassen. Vertraglich können längere Fristen gelten.
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und das bestätigte Vertragsende auf. Achten Sie beim neuen Angebot darauf, mit wem Sie den Vertrag schließen. Bei manchen Angeboten schließen Sie einen Vertrag für den Tarif mit dem Mobilfunkanbieter und einen weiteren für das Smartphone mit einem Händler ab. Halten Sie fest, wer für mögliche Boni oder Erstattungen zuständig ist und welche Bedingungen dafür gelten.