Kosten und Fallen

Einrichtungsgebühr beim Handyvertrag sparen

Beim Handyvertrag berechnen manche Anbieter neben dem monatlichen Preis eine einmalige Einrichtungs-, Anschluss- oder Bereitstellungsgebühr. Ob sie anfällt, hängt vom Tarif und den Angebotsbedingungen ab. Es gibt keine verlässlichen Zahlen dazu, wie oft solche Gebühren anfallen und welche Beträge üblich sind.

Prüfen Sie Angebote ohne Gebühr und die Bedingungen für einen Erlass. Vergleichen Sie außerdem die Gesamtkosten über denselben Zeitraum, denn ein niedriger Monatspreis allein zeigt nicht, welcher Vertrag günstiger ist.

Bezeichnungen für die Einrichtungsgebühr

Die Bezeichnungen „Einrichtungsgebühr“, „Anschlusspreis“ und „Bereitstellungskosten“ beschreiben einen einmaligen Kostenposten beim Mobilfunkvertrag. Die Tarifangaben zeigen nicht immer, welche Leistungen der Anbieter mit der Gebühr berechnet. Prüfen Sie deshalb den ausgewiesenen Preis, statt aus der Bezeichnung auf einen bestimmten Leistungsumfang zu schließen.

Die Gebühr kann je nach Angebot an Bedingungen geknüpft sein oder ganz entfallen. Zum Beispiel entfällt bei einem auf der Blau-Tarifseite aufgeführten Allnet-S-Tarif der einmalige Anschlusspreis von 29,99 Euro, wenn Sie über die Website des Anbieters bestellen. Das gilt nur für dieses Angebot, nicht allgemein für andere Tarife oder Bestellwege.

Handytarife nach Gesamtkosten vergleichen

Vergleichen Sie Tarife über denselben Zeitraum und rechnen Sie alle Kosten ein. Bei einem Vertrag ohne Smartphone lautet die Grundrechnung:

Gesamtkosten = Monatsentgelte + einmalige Kosten + Versandkosten − anrechenbare Boni

Bei gestaffelten Preisen rechnen Sie jede Preisphase einzeln. Rechnen Sie einen Bonus nur ein, wenn Sie die dafür geltenden Bedingungen erfüllen. Wenn ein Tarif ein Smartphone enthält, rechnen Sie den Gerätepreis zusätzlich zum Mobilfunktarif ein. So vermeiden Sie, dass Sie unterschiedliche Leistungspakete miteinander vergleichen.

Ein Rechenbeispiel der Bundesnetzagentur zeigt, warum der Monatspreis allein täuschen kann: Ein Tarif mit 20 Euro monatlich und 250 Euro Bereitstellungskosten kostet über 24 Monate 730 Euro. Ein Tarif mit 30 Euro monatlich und ohne Bereitstellungskosten kommt im selben Zeitraum auf 720 Euro. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine aktuellen Marktpreise.

Auch eine kleine Gebühr erhöht den Gesamtpreis. Beim genannten Blau-Beispiel summieren sich 24 Monatszahlungen zu 6,99 Euro auf 167,76 Euro. Fällt zusätzlich der Anschlusspreis von 29,99 Euro an, steigen die Gesamtkosten auf 197,75 Euro. Rechnen Sie beim Vergleich also sowohl mit dem Preis samt Gebühr als auch mit dem Preis, der unter den Angebotsbedingungen tatsächlich gilt.

Einrichtungsgebühr beim Abschluss sparen

Prüfen Sie zuerst, ob der Anbieter die Gebühr bei einem bestimmten Bestellweg erlässt. Lesen Sie die Bedingungen auf der Angebotsseite und kontrollieren Sie anschließend den Endpreis im Warenkorb. Entscheidend ist, dass der Erlass auch in den Unterlagen für Ihren konkreten Vertrag erkennbar ist.

Prüfen Sie auch, ob der Anbieter die Gebühr nur während einer Aktion oder unter einer anderen Bedingung erlässt. Ein Tarif ohne Gebühr ist nur dann günstiger, wenn seine Gesamtkosten niedriger sind. Ein höherer Monatspreis kann sich über die Laufzeit rechnen, wenn dafür eine Einmalzahlung entfällt.

Sie können den Anbieter auch nach einem Erlass oder einer Gutschrift fragen. Der Anbieter muss dem nicht zustimmen. Verlassen Sie sich erst auf die Ersparnis, wenn sie im konkreten Angebot oder in den Vertragsunterlagen bestätigt ist.

Einmalgebühr in Vertragsunterlagen prüfen

Vor dem Abschluss sollten Sie die Tarifdetails prüfen. Beziehen Sie auch die Preisliste und die Vertragszusammenfassung ein. Suchen Sie ausdrücklich nach Begriffen wie „Anschlusspreis“ und „Bereitstellungskosten“ sowie nach Hinweisen auf Erstattungen oder zeitlich begrenzte Aktionen.

Bei Mobilfunktarifen mit Internetzugang muss der Anbieter außerdem ein Produktinformationsblatt bereitstellen. Es hilft beim Vergleich, weil es zum Beispiel Preise und Vertragslaufzeit nennt. Prüfen Sie die Einmalgebühr trotzdem auch in der Vertragszusammenfassung und der Preisliste. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, die Gesamtkosten und die Laufzeit eines Mobilfunkvertrags einzubeziehen.