Rufnummer mitnehmen und Bonus sichern: So geht’s
Viele Mobilfunktarife versprechen einen Wechselbonus, wenn Sie Ihre bestehende Rufnummer mitnehmen. Doch die Auszahlung scheitert in der Praxis häufiger, als die Werbung vermuten lässt. Ein Nutzerbericht zeigt: Selbst ein Wechsel innerhalb des beworbenen Zeitfensters garantiert keine Gutschrift. Entscheidend ist nicht nur, wann Sie die Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen (portieren), sondern auch, wann Sie den Portierungsauftrag stellen.
Was Wechselboni tatsächlich versprechen
Wechselboni sind Rabatte, die Mobilfunkanbieter Neukunden gewähren, wenn diese ihre alte Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Vergünstigung kommt meist in zwei Formen: als einmalige Gutschrift auf der ersten Rechnung oder als monatlicher Rabatt über einen festen Zeitraum. Die Höhe variiert stark zwischen Anbietern und Tarifen.
Der Bonus ist ein Marketinginstrument, um den Wechsel attraktiver zu machen. Er ist nicht automatisch Teil jedes Tarifs, sondern an Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen stehen im Kleingedruckten der Angebotsseite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie genau prüfen, welche Voraussetzungen für den Bonus gelten und ob Ihr geplanter Wechsel diese erfüllt.
Wann Sie die Portierung beantragen müssen
Der häufigste Streitpunkt bei Wechselboni ist der Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme. Viele Anbieter verlangen, dass die Portierung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach Vertragsabschluss oder nach Aktivierung des neuen Tarifs erfolgt. In dem dokumentierten Fall eines O2-Kunden lautete die Bedingung, dass die Nummer innerhalb von vier Wochen nach Vertragsaktivierung portiert werden muss.
Der Kunde aktivierte seinen Vertrag am 5. Dezember und portierte seine Nummer kurz darauf, also deutlich innerhalb des Vier-Wochen-Fensters. Trotzdem wurde der Bonus nicht gewährt. Die O2-Hotline begründete dies damit, dass die Portierung bereits vor der Vertragsaktivierung hätte beantragt werden müssen. Der Kunde gab an, dass dies weder über den Vermittler DeinHandy noch über O2 möglich gewesen sei.
Die Werbung nennt ein Zeitfenster, die tatsächliche Bedingung kann enger sein. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist offenbar entscheidend, nicht nur der Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung. Wenn Sie den Portierungsauftrag erst nach der Aktivierung des neuen Vertrags stellen, riskieren Sie, den Bonus zu verlieren, selbst wenn die Portierung selbst innerhalb des beworbenen Zeitraums erfolgt.
Worauf Sie bei der Beantragung achten
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die genauen Bonusbedingungen. Suchen Sie auf der Angebotsseite nach den Fußnoten oder den AGB, in denen die Voraussetzungen für den Wechselbonus aufgeführt sind. Achten Sie dabei auf Formulierungen wie "Portierung innerhalb von X Wochen nach Vertragsabschluss" oder "Portierungsauftrag muss vor Vertragsaktivierung gestellt werden". Diese beiden Formulierungen bedeuten etwas anderes, und genau dieser Unterschied entscheidet über Ihren Anspruch.
Stellen Sie den Portierungsauftrag so früh wie möglich. Idealerweise beantragen Sie die Rufnummernmitnahme direkt bei der Vertragsbestellung oder unmittelbar nach Vertragsabschluss, noch bevor der neue Tarif aktiviert wird. Viele Anbieter bieten im Bestellprozess ein Feld an, in dem Sie angeben können, dass Sie Ihre alte Nummer mitnehmen möchten. Nutzen Sie diese Option, auch wenn Sie die Portierung erst später durchführen wollen.
Speichern Sie die Bestellbestätigung, die Auftragsbestätigung für die Portierung und den Zeitpunkt der Vertragsaktivierung. Sollte der Bonus später nicht ausgezahlt werden, haben Sie damit Belege für den Ablauf. Notieren Sie außerdem, mit wem Sie wann telefoniert haben und was zugesagt wurde.
Was tun, wenn der Bonus nicht kommt
Wenn der Wechselbonus auf Ihrer ersten Rechnung fehlt, warten Sie nicht ab. Kontaktieren Sie den Anbieter schriftlich, am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular, und verweisen Sie auf die beworbene Bonusaktion und Ihre Vertragsnummer. Beschreiben Sie den Ablauf Ihrer Portierung und fügen Sie die gespeicherten Belege bei.
Bleibt die Antwort unbefriedigend, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Behörde ist für Streitigkeiten rund um Rufnummernmitnahme zuständig und kann vermitteln. In vielen Fällen reicht bereits die Androhung einer Beschwerde, um den Anbieter zu einer Klärung zu bewegen. Ein Anspruch auf den Bonus besteht nur, wenn Sie die Bedingungen nachweislich erfüllt haben. Liegt der Streitpunkt im genauen Zeitpunkt der Antragstellung, entscheidet die Formulierung in den AGB, nicht die Werbeaussage.