Kündigungsfristen beim Handyvertrag richtig timen
Seit dem 1. März 2022 gilt für Handyverträge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende beim Anbieter eintreffen. Eine automatische Vertragsverlängerung ist nur noch unter bestimmten Bedingungen wirksam.
Wer den richtigen Zeitpunkt wählt, vermeidet unnötige Kosten und behält die Kontrolle über den Vertrag.
Was sich seit März 2022 geändert hat
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat die Kündigungsregeln vereinheitlicht. Seit dem 1. März 2022 gilt für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, also auch für Mobilfunkverträge: Die Kündigungsfrist zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf höchstens einen Monat betragen. Vorher waren längere Fristen von bis zu drei Monaten üblich.
Auch bei der automatischen Verlängerung gibt es eine wichtige Einschränkung. Sie ist nur wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können. Ein Vertrag, der sich automatisch um weitere 24 Monate verlängert, wäre nach den neuen Regeln unwirksam.
Die einmonatige Kündigungsfrist richtig berechnen
Die gesetzliche Höchstfrist beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende beim Anbieter eingehen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absenden. Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel an einem bestimmten Tag des Monats endet, muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher beim Anbieter sein.
Ob die Frist kalendermonatlich oder ab Zugang der Kündigung läuft, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Die gesetzliche Regelung gibt den Rahmen vor, der Anbieter kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen, solange sie einen Monat nicht überschreiten. Prüfen Sie daher in Ihrem Vertrag, ob dort ein konkretes Datum oder eine andere Berechnungsweise genannt wird.
Automatische Verlängerung verhindern
Die automatische Verlängerung ist der häufigste Grund für ungewollte Vertragslaufzeiten. Nach den neuen Regeln verlängert sich ein Vertrag nur dann wirksam automatisch, wenn er sich auf unbestimmte Zeit verlängert. Sie müssen dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können. Eine Verlängerung um eine feste Laufzeit, etwa weitere 24 Monate, ist unwirksam.
Praktisch bedeutet das: Statt der früher üblichen Fristen von bis zu drei Monaten genügt nun eine Kündigung einen Monat vor Vertragsende. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch um ein weiteres Jahr, sondern läuft monatlich weiter, bis Sie kündigen. Das begrenzt das finanzielle Risiko erheblich.
Kündigung richtig einreichen
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter, die Verträge online abschließen, auch eine Kündigung online ermöglichen. Der sogenannte Kündigungsbutton muss leicht auffindbar sein und darf nicht hinter mehrere Klicks versteckt werden. Zusätzlich muss der Anbieter den Eingang Ihrer Kündigung bestätigen, damit Sie sicher wissen, dass sie angekommen ist.
Für die Kündigung selbst gibt es mehrere Wege: per Brief, per E-Mail oder über den Kündigungsbutton. Wichtig ist, dass Sie den Zugang nachweisen können. Bei einer Kündigung per Brief empfiehlt sich ein Einschreiben, bei einer E-Mail die Aktivierung einer Lesebestätigung. Bewahren Sie die Bestätigung des Anbieters auf, bis das Vertragsende erreicht ist.
Gerätefinanzierung und ältere Verträge
Handyverträge enthalten oft eine Gerätefinanzierung. Wenn Sie ein Smartphone in Raten bezahlen und den Vertrag vor Ablauf der Finanzierung kündigen, müssen Sie den Restbetrag in der Regel sofort bezahlen. Die Kündigungsfrist betrifft dann nur den Mobilfunkteil. Die Raten für das Gerät werden fällig oder laufen weiter. Klären Sie diese Frage vor der Kündigung mit Ihrem Anbieter.
Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, ist nicht abschließend geklärt, ob die neuen Fristen automatisch gelten. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie Ihren Anbieter, welche Frist in Ihrem Vertrag steht. In vielen Fällen profitieren auch ältere Verträge von den neuen Regeln, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Termine im Blick behalten
Der häufigste Fehler beim Kündigen ist das Verpassen der Frist. Ein einfacher Weg: Legen Sie sich eine Erinnerung an, die einen Monat vor dem Vertragsende ausgelöst wird. Viele Kalender-Apps bieten wiederkehrende Erinnerungen an. Notieren Sie sich das Vertragsende und das Kündigungsdatum direkt nach Vertragsabschluss.
Eine weitere Möglichkeit ist die vorsorgliche Kündigung. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie den Vertrag nicht verlängern möchten, können Sie die Kündigung schon Monate im Voraus einreichen, solange die Frist eingehalten wird. Viele Anbieter bestätigen das Vertragsende schriftlich, sodass Sie eine klare Bestätigung in den Händen halten und keine weitere Erinnerung benötigen.