Beim Abschluss eines Handyvertrags zahlen Sie oft eine einmalige Anschlussgebühr. Anbieter nennen sie Startpaket-Preis, Anschlusspreis, Aktivierungsgebühr oder Bereitstellungskosten. Gemeint ist derselbe Betrag, den Sie zahlen, bevor der Tarif beginnt. Diese Gebühr lässt sich in vielen Fällen vermeiden oder in die Gesamtrechnung einbeziehen.
Vergleichen Sie Tarife nicht nur nach dem Monatspreis. Rechnen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit aus: monatliche Grundgebühr, einmalige Anschlussgebühr und gegebenenfalls Gerätekosten. Wer diese Rechnung vor dem Abschluss macht, erkennt, ob ein Angebot ohne Anschlussgebühr wirklich günstiger ist oder nur so aussieht.
Was die Anschlussgebühr abdeckt
Die Anschlussgebühr bezahlt die technische Einrichtung des Anschlusses, also das Freischalten der SIM-Karte und die Bereitstellung der Leitung. Der Betrag ist je nach Anbieter unterschiedlich. Manche Tarife haben keine Anschlussgebühr. Ein Anschlusspreis von 0 Euro bedeutet nicht, dass der Tarif kostenlos ist. Die monatliche Grundgebühr bleibt davon unberührt. Bei günstigen Tarifen gleicht der Anbieter die entfallene Gebühr manchmal über eine höhere Monatsrate aus.
Effektivkosten über 24 Monate berechnen
Tarife vergleichen Sie am besten über die gesamte Laufzeit. Nehmen Sie die monatliche Gebühr, multiplizieren Sie sie mit der Mindestlaufzeit und addieren Sie die einmalige Anschlussgebühr. Ein Tarif mit niedrigerer Monatsgebühr und Anschlussgebühr kann über die Laufzeit teurer sein als ein Tarif mit höherer Monatsgebühr ohne Anschlussgebühr. Der scheinbar teurere Monatspreis kann sich also rechnen, wenn dafür die einmalige Gebühr wegfällt.
Für diese Rechnung zählt die Mindestlaufzeit, die gesetzlich auf 24 Monate begrenzt ist. Danach gilt eine monatliche Kündigungsfrist. Wenn Sie den Tarif nur kurz nutzen wollen, rechnen Sie die Anschlussgebühr auf die tatsächlich geplante Nutzungsdauer um, nicht auf die volle Laufzeit. Bei einer kurzen Nutzungsdauer schlägt eine einmalige Gebühr deutlich stärker zu Buche als bei einer vollen Vertragslaufzeit.
Tarife ohne Anschlussgebühr finden
Nur wenige Anbieter verzichten komplett auf den Anschlusspreis. Diese Tarife finden Sie vor allem bei Discountern und in Aktionsangeboten, die regelmäßig zu bestimmten Zeiten laufen. Bei solchen Aktionen lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Manche Angebote verzichten auf die Anschlussgebühr, verlangen dafür aber eine längere Mindestlaufzeit oder eine höhere Monatsrate, die den Vorteil wieder aufzehrt.
Tarife ohne Anschlussgebühr sind besonders attraktiv, wenn sie monatlich kündbar sind. Dann binden Sie sich nicht an eine lange Laufzeit und können bei einem besseren Angebot schnell wechseln, ohne die einmalige Gebühr erneut zu zahlen. Ein solcher Tarif lohnt sich auch dann, wenn die Monatsrate etwas höher liegt als bei einem Tarif mit Anschlussgebühr, weil Sie die Flexibilität behalten.
Anschlussgebühr bei Verlängerung vermeiden
Wenn Ihr Vertrag ausläuft, rufen Anbieter oft mit angeblichen Treueangeboten an. Diese Anrufe zielen meist auf eine Vertragsverlängerung oder einen Wechsel in einen höherpreisigen Tarif ab, statt auf einen echten Vorteil für Bestandskunden. Prüfen Sie solche Angebote schriftlich und vergleichen Sie die Konditionen mit dem aktuellen Markt. Eine Verlängerung nur wegen eines vermeintlichen Treueangebots lohnt sich selten, wenn Sie dafür eine neue Anschlussgebühr oder einen teureren Tarif akzeptieren.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Seriöse Angebote halten einer schriftlichen Prüfung stand, und Sie haben Zeit, die Konditionen in Ruhe zu vergleichen. Wer sofort zusagt, riskiert eine Verlängerung, die teurer ist als ein Neuabschluss mit einem anderen Anbieter.
Rechte bei Störungen
Falls der Anschluss nicht wie vereinbart funktioniert, haben Sie gesetzliche Rechte. Sie haben für Telefon- und Internetverträge Anspruch auf eine Internetversorgung mit mindestens 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload. Wird die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht, haben Sie ein Recht auf Preisminderung oder eine frühere Kündigung. Diese Rechte gelten für alle Telefon- und Internetverträge. Sie helfen auch dann, wenn der Anbieter nach der Anschlussgebühr keine ordentliche Leistung liefert.